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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Qualifikation und lokale Ökonomie

Autor: Anton Sölch
Arbeitstyp: Seminararbeit
Fachbereich: Sozialgeografie, Technische Universität München
Leitung: Prof. Dr. Karl Ganser
Erstellung: April 1997
 

Gliederung

1. Einführung
1.1 Qualifikation
1.2 Entwicklung des Arbeitsmarktes seit den 80er Jahren

2. Instrument der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
2.1 Das Arbeitsförderungsgesetz
2.2 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
2.2.1 Schaffung neuer Stellen durch ABM
2.2.2 Individuelle Förderung der beruflichen Bildung
2.2.3 Kurzarbeit
2.2.4 Altersteilzeit
2.3 Probleme durch Kosten für Arbeitsmarktpolitik
2.4 Besondere Rolle der AB-Maßnahmen in den neuen Bundesländern
2.5 Entlastung des Arbeitsmarktes in den alten Bundesländern

3. Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen in der Montanregion

4. Neue Arbeitsformen zur Gewinnung von Arbeitsplätzen
4.1 Altersteilzeit
4.2 Telearbeit
4.3 Einführung der 32-Stundenwoche
4.4 Förderung von Betriebsgründungen

5. Literatur

 

1. Einführung

1.1 Qualifikation

Das derzeitige Bildungssystem, beginnend mit Grundschule und endend mit Hochschul- oder Fachausbildung, wird durch gesetzliche Grundlagen und inhaltliche Rahmenrichtlinien gesichert. Ein lebenslanger Prozeß von Weiterbildung, beruflicher Fortbildung, Umschulung oder Anpassungsbildung zur Verbesserung der Qualifikationen wird immer notwendiger. Die Ausbildungsphase muß zunehmend die notwendigen Voraussetzungen für einen lebenslangen Weiterbildungs- und Qualifikationsprozeß schaffen, Persönlichkeit und nicht automatisierbare Eigenschaften wie Kreativität und Innovationsfähigkeit müssen verstärkt gefördert werden. Denn auf dem Arbeitsmarkt entscheiden Qualifikation, nicht Ausbildung, und Qualifikationen werden durch Lernprozesse gewonnen. Welche Qualifikationen erworben werden, liegt in der Verantwortung der einzelnen ´Bildungs-träger´, die neben einer umfassenden Allgemeinbildung arbeitsmarktgerecht die erforderlichen Schlüssel- und Fachqualifikationen zu vermitteln haben.

1.2 Entwicklung des Arbeitsmarktes seit den 80er Jahren

Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich in den letzten Jahren eingetrübt. Derzeit (März 1997) liegt die Arbeitslosenquote bei rund 11,7 % (knapp 4,5 Mio. Arbeitslose), was für März einen neuen Nachkriegsrekord bedeutet (vgl. Tagespresse der letzten Monate). Besserung ist derzeit nicht in Sicht.

In den 80er Jahren stieg die Zahl der Erwerbstätigen stetig an. Allein zwischen 1983 und 1991 erhöhte sich diese um rund 3 Mio. Personen. Dies war das Resultat von weitgehend störungsfreiem Wirtschaftswachstum unter Einfluß der deutschen Wiedervereinigung sowie durch Verkürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. Trotz der positiven Entwicklung in der Nachfrageseite nach Arbeitskräften in den 80er Jahren stieg in dieser Zeit zunehmend die Zahl von Langzeitarbeitslosen, d.h. von Personen, die ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind (1980: 106000; 1988: 685000; 1994; 769000). Die durchschnittliche Länge der Arbeitslosigkeit stieg ähnlich an (1980: 6,5 Monate; 1985: 10,5; 1990: 13,6; 1993: 11,7). Ebenso erhöhte der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen (1980: 16%, 1988: 32%, 1995: 32%). Seit Anfang der 90er Jahre brechen zunehmend mehr Arbeitsplätze weg als geschaffen werden. Ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit ist zu verzeichnen, zudem werden Langzeitarbeitslose immer schwerer zu vermitteln.

Zahlen zur Arbeitslosigkeit im Ruhrgebiet:

Die Langzeitarbeitslosigkeit ist von 1994 gegenüber 1995 im Ruhrgebeit um 7,6 % gestiegen (BRD -2,9%). Im Jahr 1995 waren von allen Arbeitslosen im Ruhrgebiet 42 % Langzeitarbeitslose (1990: 39 %) (BRD 1995: 32 %).

Arbeitslose nach Alter:

Arbeitslose unter 25 Jahren 1995: BRD 12,4 % und Ruhrgebiet 12,8%, von den Arbeitslosen im Ruhrgebiet waren 1995 25,3 % über 55 Jahre alt.

=> Ruhrgebiet im Vergleich zum Bundesgebiet etwas schlechtere Situation!

Kosten der Arbeitslosigkeit:

In den alten Bundesländern kostete die Arbeitslosigkeit 1991 rund 55 Mrd. DM, d.h. rund 32300 DM je Arbeitslosem (jeweils zur Hälfte sind dies Ausgaben und Mindereinnahmen). Die Bundesanstalt für Arbeit trägt 38 % der Kosten, 25 % entfallen auf den Bund, 10 % auf die Länder und 8 % auf die Gemeinden, die Rentenversicherung wird mit 15 %, die Krankenversicherung mit 5 % entlastet. In den neuen Ländern kostete die Arbeitslosigkeit 1991 rund 15 Mrd. DM, d.h. rund 17000 DM je Arbeitslosem. Die Hauptlast trägt die BA mit 65 %, der Bund 10 %, die Länder 5 % und Gemeinden 3 %, die Rentenversicherung 11 % und die Krankenversicherung 2 %.

2. Instrument der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Um dem Problem der Verfestigung der Arbeitslosigkeit zu begegnen, werden von staatlicher Seite verschiedene Wege beschritten. Neben Versuchen, die Wirtschaft über

Steuererleichterungen anzukurbeln oder durch Subventionen Arbeitsplätze zu erhalten, setzt man v.a. auf qualifizierende und beschäftigungsschaffende Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik, die größtenteils von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) durchgeführt wird. Als deren Grundlage dient das Arbeitsförderungsgesetz.

2.1 Das Arbeitsförderungsgesetz

Als Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes sollen in Deutschland möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt dieses Gesetz in die Praxis um. Sie hat u.a. folgende wesentliche Aufgaben, die sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber wenden:

  • Arbeits- und Berufsberatung
  • Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und der beruflichen Eingliederung (Aus- und Weiterbildung, Umschulung)
  • Hilfe zur Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • Soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit, Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit
  • Förderung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Die BA fördert die Schaffung zusätzlicher Stellen für arbeitslose Arbeitnehmer mittels Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM). Träger von ABM-Stellen können öffentlich-rechtliche Institutionen sowie privatrechtliche Unternehmen oder Einrichtungen sein. Für die Arbeitsmarktpolitik stellt die Regierung für 1997 rund 37 Mrd. DM bereit.

2.2 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) lassen Arbeitsmarktrisiken vermindern und Entlastungen des Arbeitsmarktes erreichen. Darunter fallen (vgl. Bach und Spitznagel 1992; S. 209):

  • Allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM)
  • Individuelle Förderung der beruflichen Bildung
  • Außerdem Kurzarbeit, Altersteilzeit und weitere (hier weniger beachtet)

Auf der Nachfrageseite werden konjunkturell bedingte Störungen, instabile Nachfrageentwicklungen und Beschäftigungsrückgang durch Kurzarbeit abgefedert. Auf der Angebotsseite ermöglichen Vorruhestandsgeld und Altersübergangsgeld älteren Personen, ohne (längere) Arbeitslosigkeit vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Langzeitarbeitslosigkeit kann u.a. durch ABM abgebaut werden, berufliche Fortbildungen und Umschulungen lassen Qualifikationsprofile der Arbeitnehmer verbessern bzw. ermöglichen diese den Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit mit neuem Inhalt. Im Hinblick auf schwervermittelbare Arbeitslose sind ABM von großer Bedeutung.

2.2.1 Schaffung neuer Stellen durch ABM

Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik werden auch unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten begründet und geplant. Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit verursachen gesamt- und einzelwirtschaftliche Produktions- und Einkommensverluste, das Bruttoinlandsprodukt fällt kleiner aus. Es entstehen Mindereinnahmen bei den Beiträgen zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung, bei den direkten und indirekten Steuern sowie Mehrausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, aber auch für Sozialhilfe und Wohngeld (da diese an die Einkommenssituation anknüpfen). Daneben kann langfristige Arbeitslosigkeit zu Dequalifizierung, beruflichem Abstieg und Entwertung des brachliegendem Humankapitals führen. Von erheblicher Bedeutung sind auch psychosoziale sowie gesundheitliche Belastungen infolge von Arbeitslosigkeit, was weitere Kosten für den Sozialstaat bedeuten kann.

Ziel und Nutzer von ABM:

Nach § 91 ff des AFG sollen im Rahmen von ABM Arbeiten bezuschußt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Es sollen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose geschaffen werden, besonders für Schwervermittelbare (Langzeitarbeitslose, jüngere Arbeitslose ohne beruflichen Abschluß, Schwerbehinderte, altere Arbeitnehmer), um ihre Eingliederungschancen in den “ersten" Arbeitsmarkt zu verbessern. Bei den in ABM vermittelten Personen handelt es sich um Arbeitslose, die “Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen und mindestens zwölf Monate in den letzten 18 Monaten arbeitslos waren." (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung o.A.; S. 7) Die BA führt die ABM nicht selber durch, sondern bedient sich hierzu sogenannter Maßnahmenträger, die mit den Geförderten arbeitsrechtliche Verträge abschließen. Diese Arbeitgeber erhalten für die zugewiesenen Arbeitnehmer Zuschüsse in Höhe von 50 bis 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeisentgelts, das höchstens 90 % des Arbeitsentgelts für vergleichbare Arbeiten betragen darf, die nicht gefördert werden. Obwohl überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen, sind Frauen in ABM unterrepräsentiert. Die besonders expansiven investiven ABM haben bisher für Frauen in geringerem Umfang Beschäftigungsmögichkeiten geboten.

Förderdauer:

Stellen im Rahmen der ABM können in der Regel bis zu einem Jahr gefördert werden, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahre. Wenn sich der Träger verpflichtet, die Stelle an-

schließend in einen ungeförderten Dauerarbeitsplatz umzuwandeln, kann sie bis zu drei Jahre lang gefördert werden. Bei älteren Arbeitnehmern (ab 50 Jahren), die in den letzten eineinhalb Jahren mindestens 12 Monate arbeitslos oder in einer ABM beschäftigt waren und nun zusätzlich von einem Betrieb eingestellt werden, können die Stellen bis zu fünf Jahre lang gefördert werden, bei mindestens 18 Monaten Arbeitslosigkeit kann die Förderung bis zu acht Jahre dauern.

wieviele im Jahresdurchschnitt 1995 in ABM beschäftigt:

ca. 276000 Personen (alte BL 70000, neue BL 206000, davon 134500 Frauen);

Allgemein ist seit 1992 ein relativer Rückgang der ABM festzustellen. 1992 waren noch rund 470.000 in ABM involviert.

Kosten:

“Ausgaben für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind keine Subventionen, sondern eher Investitionen, weil damit - statt passiv mit Lohnersatzleistung Arbeitslosigkeit zu alimentieren - gesellschaftlich nützliche Arbeit der geförderten Arbeitnehmer finanziert wird" (vgl. Bach und Spitznagel 1992; S. 211). Die Kosten für ABM sind in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen (1995: 9,4 Mrd. DM, davon 2,6 Mrd in den alten BL, und 6,8 Mrd. DM in den neuen BL), was auf eine Ausweitung der Teilnehmerzahlen und auf steigende Kosten pro Teilnehmer (1977: 15000 DM; 1993: 41000 DM) zurückzuführen ist. Gesamtwirtschaftlich verursacht die Arbeitsmarktpolitik aber nur in dem Maße Zusatzausgaben, die die Kosten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld etc.) übersteigen. Außerdem entsteht bei ABM - im Gegensatz zur Alimentierung von Arbeitslosigkeit - ein Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung (mehr Güter und Dienste). Ein unproduktives “Lohnersatzverhältnis" wird in ein produktives Arbeitsverhältnis umgewandelt.

Studien zu ABM:

Die Mehrzahl der Studien über den Erfolg von ABM in Deutschland kommen zum Ergebnis, daß unmittelbar im Anschluß an die Maßnahme etwa 50 bis 70 % der Teilnehmer wieder arbeitslos wurden, während 22 bis 30 % reguläre Beschäftigungen fanden, wobei 9 bis 15 % vom Träger der Maßnahme übernommen wurden (diese Zahlen unterliegen einem positiven Trend). Insgesamt finden etwa 40 % der Teilnehmer nach der Maßnahme wieder eine reguläre Beschäftigung. Die Wirksamkeit von ABM für ältere Arbeitslose wird geringer eingeschätzt als die der normalen ABM. Dem Landesarbeitsamt von Nordrhein-Westfalen zufolge beträgt die Vermittlungsquote von ABM und Umschülern rund 65 % !!! Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet zeigte die erfolgreiche Umschulung beispielsweise zu Schweißern mit einer Vermittlungsquote von 80 %.

Konkurrenz durch ABM:

Eine Verdrängung von Beschäftigungsmöglichkeiten am “ersten" Arbeitsmarkt durch ABM ist nach Bach und Spitznagel (1992; S. 213) nicht erkennbar. Ein Großteil der im Rahmen von ABM geförderten Arbeiten fallen unter öffentliche Dienstleistungen (v.a. in den neuen Ländern), die für private Betriebe nicht in Betracht kommen (Stadtpflege und -reinigung etc.). Außerdem werden viele ABM (z.B. Stillegungs- und Abrißarbeiten) in Trägerschaft und Regie von betroffenen Betrieben durchgeführt, die die hierfür betriebsspezifischen Kenntnisse verfügen.

2.2.2 Individuelle Förderung der beruflichen Bildung

Unter individuelle Förderung der beruflichen Bildung fallen berufliche Ausbildung, Fort-bildung und Umschulung. Vorrangiges Ziel des Einsatzes von Qualifizierungsmitteln ist es, zur baldmöglichen Wiederaufnahme einer Beschäftigung beizutragen. Die BA gewährt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen und in unterschiedlicher Höhe. Arbeitgeber, die einen neuen, bisher arbeitslosen Mitarbeiter eingestellt haben, können Einarbeitungszuschüsse erhalten, wenn der neue Mitarbeiter seine volle Leistung erst nach einer Einarbeitungszeit entwickeln kann. Für berufliche Qualifizierung standen 1995 knapp 15 Mrd. DM zur Verfügung, die sich gleichmäßig auf die alten und neuen BL verteilen.

Wieviele sind davon betroffen:

In Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung sind im Verlauf des Jahres 1995 rund 616000 Personen eingetreten, der Jahresdurchschnittsbestand liegt bei ca. 560000 (alte BL 304000, neue BL 256000)

Probleme durch Sparmaßnahmen:

Auch im Bereich der Arbeitsförderung sind durch die einengenden Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) Qualifikationsdefizite vorhersehbar. “Das AFG zwingt die privaten Bildungsinstitutionen tendenziell auf ein Preisniveau, das qualitativ hochwertige Weiterbildung kaum mehr zuläßt. Damit ist die Effizienz der hierfür eingesetzten Mittel relativ gering." (Porzel 1984; o.A.) Auch der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Horstmann hat angesichts der dramatisch hohen Arbeitslosigkeit die Sparmaßnahmen für aktive Arbeitsmarktpolitik kritisiert. Er warf der Bundesregierung am 4.3.97 vor, "daß durch die massiven Kürzungen im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr 20 % weniger Mittel für die berufliche Qualifizierung zur Verfügung stehen. Damit müßten die Teilnehmerzahlen an diesen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik um 20 % zurückgehen" (Horstmann 1997; S. 1). In Nordrhein-Westfalen sind davon allein rund 20000 Personen betroffen.

Neben der BA bieten eine Vielzahl von Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet Seminare und Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung an, u.a. die IHK, die Handwerkskammer, verschiedene öffentliche wie private Bildungszentren und Fachakademien, die häufig von Unternehmen selbst geführt werden (z.B. Philips-Akademie, Grundig-Akademie). In vielen Fällen arbeiten Firmen, Gewerkschaften und Kommunen Hand in Hand.

2.2.3 Kurzarbeit

Konjunkturell bedingte Störungen werden häufig durch Kurzarbeit abgefedert. Ab 1990 ist die Zahl der Kurzarbeiter in den nächsten Jahren drastisch gestiegen. Dagegen hat Kurzarbeit im Jahr 1995 ein wesentlich niedrigeres Niveau als in den Jahren zuvor erreicht (1995: 199000, davon neue BL 71000, alte BL 128000; 1991: 1,8 Mio; davon neue BL 1,62 Mio., alte BL 145000). Die Ausgaben für Kurzarbeitergeld betrugen 1995 rund 1 Mrd. DM (1991: 10,5 Mrd DM; 1994: 2,1 Mrd. DM).

2.2.4 Altersteilzeit

Das seit dem 1.8.96 geltende Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand schafft die Rahmenbedingungen für Altersteilzeitarbeit - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele. Es kommt den Wünschen älterer Arbeitnehmer entgegen, erhöht die Chancen jüngerer Menschen auf einen Arbeitsplatz und ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung.

Als Arbeitnehmer muß man mindestens 55 Jahre alt sein. Die Arbeitszeit muß auf die Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit vermindert werden (mind. 18 Std./Woche) bei leicht verbesserten Bezügen und günstigen Beiträgen zur Rentenversicherung. Gleichzeitig ist man durch eine Reihe von Einzelregelungen sozial besonders gesichert. Um Leistungen vom Arbeitsamt erstattet zu bekommen, muß der Arbeitgeber für den freiwerdenden Arbeitsplatz einen Arbeitslosen einstellen.

2.3 Probleme durch Kosten für Arbeitsmarktpolitik

Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik können negative gesamtwirtschaftliche Rückwirkungen auslösen, die beschäftigungspolitische Erfolge und Arbeitsmarktentlastungen konterkarieren. Einerseits kann die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik durch Erhöhung von Steuern und/oder Beiträgen die private Nachfrage verkleinern. Andererseits können höhere staatliche Kreditaufnahmen und stärkere Beanspruchung des inländischen Kapitalmarkts das allgemeine Zinsniveau erhöhen. Dadurch werden wiederum die privaten Investitionstätigkeiten behindert und der zukünftige finanzpolitische Handlungsspielraum eingeschränkt, was man auch unter “Crowding-Out-Effekte" zusammenfaßt.

2.4 Besondere Rolle der AB-Maßnahmen in den neuen Bundesländern

Aufgrund des erst langsam eintretenden wirtschaftlichen Aufschwungs in den neuen Ländern helfen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die dortige aktuelle Massenarbeitslosigkeit einigermaßen einzudämmen und gleichzeitig mit ihren Maßnahmen die Angebotsbedingungen und Voraussetzungen für einen dauerhaften Beschäftigungsanstieg zu verbessern. In den neuen Ländern ist allein zwischen 1989 und 1991 die Zahl der Erwerbstätigen um rund 2,7 Mio. zurückgegangen, wobei ohne ABM und Kurzarbeit der Beschäftigungsrückgang noch stärker ausgefallen wäre. Große Gruppen von Arbeitnehmern wurden in vorläufigen Beschäftigungen aufgefangen.

In den neuen Bundesländern war das Altersübergangsgeld von großer Bedeutung. Diese Nachfolgeregelung des Anfang 1990 von der damaligen DDR-Regierung eingeführten Vorruhestandsgeldes trat mit der deutschen Vereinigung in Kraft (3.10.90 bis 31.12.92 gültig). Diese Regelung wandte sich an ältere Arbeitnehmer (über 55 Jahre), die nach der Wiedervereinigung ihren Arbeitspaltz verloren hatten. Da das Vorruhestandsgeld aus Bundesmitteln gezahlt wurde, zählte man dies nicht zur Arbeitsmarktpolitik der BA. Zum Jahresende 1991 bezogen knapp 330000 Personen Altersübergangsgeld, mehr als doppelt so viele als noch zur Jahresmitte. Der Jahresdurchschnitt lag bei 190000.

Arbeitsförderung seit 1993:

In den neuen Bundesländern werden mit dem 1993 eingeführten Instrument der Arbeitsförderung nach § 249 h AFG arbeitslose Arbeitnehmer (auch Kurzarbeiter und bisher in ABM-Maßnahmen Involvierte) in bestimmten Bereichen beschäftigt:

  • Umweltsanierung- und -verbesserungsarbeiten
  • Soziale Dienste
  • Freie Jugendhilfe und Breitensport
  • Freie Kulturarbeit
  • Vorbereitung und Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen
  • Städtebauliche Erneuerung und Verbesserung des Wohnumfeldes

Dabei erhält der Arbeitgeber einen pauschalierten Zuschuß zum Arbeitsentgelt in der Höhe des ersparten Arbeitslosengeldes bzw. -hilfe (maximal 90 % dessen, was ein vergleichbarer ungeförderter Arbeitnehmer erhält). Zur Durchführung dieser Maßnahmen ist es erforderlich, daß sich andere Stellen - öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtliche - an der Finanzierung beteiligen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.97, wobei eine modifizierte Fortführung bis Ende 2002 im Entwurf eines Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vorgeschlagen ist.

2.5 Entlastung des Arbeitsmarktes in den alten Bundesländern

Im Gegensatz zu den neuen Ländern ist die Beschäftigtenentwicklung in den alten Bundesländern weit weniger dramatisch, wenngleich nicht positiv.

Arbeitsförderung nach § 242 s in den alten Bundesländern:

Diese Maßnahme gilt seit August 1994. Sie wurde dem § 249 h AFG (für die neuen Länder) nachgebildet. Damit sollen Arbeitnehmer gefördert werden, die auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer vermittelt werden können. Förderbar sind Arbeiten, die der Verbesserung der Umwelt, der sozialen Dienste oder der Jugendhilfe dienen. Der Arbeitgeber erhält ebenso eine einheitliche Pauschale als Zuschuß zum Arbeitsentgelt des ihm zugewiesenen Arbeitnehmers, die maximal der Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes bzw. -hilfe entspricht. Das Arbeitsentgelt darf allerdings ebenso maximal 90 % dessen betragen, was ein vergleichbarer ungeförderter Arbeitnehmer erhält. Die Förderdauer beträgt maximal zwei Jahre. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 1997, wobei eine modifizierte Fortführung ebenso bis 2002 vorgeschlagen ist.

3. Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen in der Montanregion

Vorgeschichte:

Im Oktober 1994 erklärte das Karlsruher Verfassungsgericht den “Kohlepfennig" für grundgesetzwidrig. Es setzte damit der altbewährten Praxis ein Ende, über einen 8,5-Prozent-Aufschlag auf den Strompreis die Kunden der Energieunternehmen für den teuren Bergbau zahlen zu lassen. Die fehlenden Milliarden-Beträge mußten durch Einsparungen im Bundeshaushalt aufgebracht werden, was angesichts der angespannten Kassenlage zu drastischen Subventionskürzungen führte. Daher legte die Regierung am 28.2.97 einen Plan vor, der die Kürzung der Bundeszuweisungen von heute neun auf vier Milliarden DM im Jahr 2005 vorsah (Anmerkung: derzeit wird im Steinkohlebergbau jeder Beschäftigte mit rund 123000 DM pro Jahr subventioniert!). Bis 2000 sollten knapp 2 Mrd. DM in die Förderung der Kokskohle, den Brennstoff für die Stahlindustrie, fließen. Doch nun verlangte die Bundesregierung, daß die Kokskohle-Subventionen mit aus dem ohnehin gekürzten Etat für die Kohle-Verstromung bezahlt werden sollen. Dies hätte laut der Ruhrkohle AG bedeutet, daß binnen vier Jahre nicht nur vier, sondern sieben Zechen geschlossen werden müssen, zwei davon im Wahljahr 1998. Rund 36000 Bergleute hätten durch “betriebsbedingte Kündigungen" vorzeitig ihre Arbeit verloren.

Definition von “betriebsbedingten Kündigungen":

Eine betriebsbedingte Kündiung tritt ein in Folge von

  • innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen) oder
  • außerbetrieblichen Umständen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang)

Die Gründe sind dringend, wenn die Kündigung wegen der wirtschaftlichen Lage des Betriebes unvermeidbar ist. Bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen muß der Arbeitgeber eine soziale Auswahl treffen, d.h. er wählt aus, wer auf den Arbeitsplatz am wenigsten angewiesen ist. Soziale Auswahlaspekte sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmer, aber beispielsweise fallen darunter nicht besondere Fähigkeiten oder Leistungen.

Dies hätte im Bergbau zu großen Protesten speziell unter den deutschen Arbeitern geführt, denn nach deutschem Sozialrecht müssen bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst die jungen Mitarbeiter ohne Familie und Kinder entlassen werden. Dies wären bei den Kumpeln überwiegend Deutsche gewesen. Ihre türkischstämmigen Kollegen - rund ein Drittel der Belegschaft - sind zumeist mit mehreren Nachkommen gesegnet.

Aufgrund des starken Stellenabbaus in den letzten Jahrzehnten drängen v.a. die Gewerkschaften dazu, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und Arbeitsplätze dadurch zu erhalten, daß Überstunden abgebaut und mit Freizeit abgegolten werden, Arbeitszeitkonten eingerichtet und mehr Teilzeitarbeitsplätze geschaffen werden (vgl. IG Metall 1996; S. 3). Die Gewerkschaften treten auch in Zukunft dafür ein, daß durch Verkürzung der effektiven und tariflichen Arbeitszeit Arbeit gerechter verteilt wird, wobei dadurch auf einen realen Anstieg der Erwerbseinkommen zeitweise verzichtet werden muß. Nach heftigen Protesten der Bergarbeiter und der Gewerkschaften trat die Regierung von ihrem Vorhaben zurück. Demnach soll es nun doch keine betriebsbedingten Kündigungen im Bergbau geben. In den nächsten drei Jahren werden in Deutschland vier von 18 Zechen geschlossen, 48000 der 85000 Arbeitsplätze werden auf lange Sicht “sozialverträglich" abgebaut.

4. Neue Arbeitsformen zur Gewinnung von Arbeitsplätzen

4.1 Altersteilzeit

vgl.Kapitel 2.2.4

4.2 Telearbeit

Telearbeiter sind diejenigen Erwerbstätigen, die zu Hause oder auch in einem in der Nähe der Wohnung eingerichteten Büro am Computer arbeiten und mittels Telekommunikation (PC, Telefon, Fax, Handy, Internet) mit dem Büro des Arbeitgebers verbunden sind (als Beschäftigte oder selbständig).

Anzahl Telearbeiter realistisches Potential:

  • Deutschland: ca. 150000 Deutschland: 2,5 bis 3,5 Mio.
  • England: ca. 560000 Europa: 10 Mio.
  • USA: ca. 3 Mio. bis 20 Mio.

Rund 42 % aller deutschen Erwerbstätigen sind grundsätzlich an Telearbeit interessiert, ebenso rund 40 % aller Firmen (Quelle: Empirica 1994).

Voraussetzungen:

  • Unternehmerisches Denken
  • Konsequenz und Selbstdisziplin
  • Organisationsvermögen
  • Fähigkeit zur Zeiteinteilung
  • Flexibles erlebnisorientiertes Arbeiten

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Freie Zeiteinteilung (z.B. für Erziehung etc.)
  • Zeitersparnis
  • Mehr Motivation und größere Zufriedenheit

Nachteile/Risiken:

  • Soziale Isolation
  • Ständige Erreichbarkeit
  • Vermischung Privat- und Geschäftsleben
  • Gesetzliche Unklarheiten (Versicherung etc.)

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Einsparung von Bürofläche (laut IBM ca. 2500 DM je Mitarbeiter/Jahr)
  • Höhere Produktivität (laut IBM 20 %)
  • Flexibler Abbau von Arbeitsspitzen, weniger Leerlaufzeiten

Nachteile/Risiken:

  • Fehlende Kontrollmöglichkeiten/Vertrauen
  • Betriebsgeheimnisse
  • Umdenken im Führungsstil (Ergebnisorientierung)
  • Unklare Wirtschaftlichkeit

Am günstigsten für Arbeitnehmer erweist sich zunehmend das Modell der alternierenden Telearbeit, d.h. daß Teile der Arbeit auch im Unternehmen selbst gekätigt werden (z.B. Sitzungen, Besprechungen etc.), und daß der Rest zu Hause bei flexibler Zeiteinteilung geleistet wird. Dadurch lassen sich Spannungen vermeiden (z.B. Kollegenneid, aktuelle Entwicklungen lassen sich besser erkennen).

4.3 Einführung der 32-Stundenwoche

Die Diskussion um die Einführung der 32-Std.-Woche wird derzeit vom Vorsitzenden der Gewerkschaften, Herrn Zwickel, aufgebracht und ist sehr umstritten.

Vorteile: (wahrscheinlich) Schaffung neuer Stellen (v.a. Teilzeit) durch kürzere Arbeitszeit ...

Nachzeile: durch Rationalisierung und höhere Produktivität eventuell doch keine neuen Arbeitsstellen!

Die Diskussion um dieses Modell ist derzeit in vollem Gange.

4.4 Förderung von Betriebsgründungen

Bedingt durch die sich verschlechternde Arbeitsmarktlage und begünstigt durch die Leistungsverbesserungen des § 55a AFG von 1994 (Bezugsdauer von Überbrückungsgeld 26 Wochen) haben erheblich mehr Arbeitslose sich verselbständigt. 1995 haben rund 71000 Existenzgründer (alte BL 47000, neue BL 24000) den Markteintritt gewagt bei sehr niedrigen Ausfallquoten (nur 6 % von ihnen wurden unmittelbar -also im Folgejahr - wieder arbeitslos).

Das Beispiel Nordrhein-Westfalen:

In Nordrhein-Westfalen werden Betriebsneugründungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen mittels verschiedener Prämien (z.B. “Meistergründungsprämie") unterstützt. Speziell innovative Betriebe kleiner und mittlerer Größe werden gefördert, da diese innovativer sind und zu mehr neuen Arbeitsplätzen beitragen in industriellen Monostrukturen. Zu diesem Zweck werden Technologie- und Gründerzentren eingerichtet und Bildung, Forschung und Entwicklung gefördert. (vg. Berndt 1995; S. 582) Die kleinen und mittleren Betriebe stellen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft dar, weshalb man diese besonders fördern will.

Auch Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Clement (SPD) versprach bei seinem Amtsantritt 1995 die Halbierung der Arbeitslosenzahlen bis 2000, wozu er Ende 1996 noch immer stand (vgl. Spiegel 12/96; S. 64). Mit Hilfe der Meistergründungsprämie entstanden 1996 immerhin rund 4500 neue Arbeitsplätze im Handwerk (bei rund 27 Mio. DM Kosten).

5. Literatur

Arbeitsamt (Hrsg.) (1996): Ein Überblick über den Arbeitsmarkt; http://www.arbeitsamt.de/Info/schrift/aa.html

Arbeitsamt (Hrsg.) (1996): Qualifizierungsmittel mommen mehr Arbeitnehmern zugute; http://www.arbeitsamt.de/Info/schrift/f.html

Arbeitsamt (Hrsg.) (1996): Arbeitsmarkt - 70000 Existenzgründer gefördert; http://www.arbeitsamt.de/Info/schrift/ff.html

Arbeitsamt (Hrsg.) (1996): Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weiterhin auf hohem Niveau; http://www.arbeitsamt.de/Info/schrift/g.html

Arbeitsamt (Hrsg.) (1996): Arbeitsmarktpolitische Instrumente stützen Arbeitsmarkt; http://www.arbeitsamt.de/Info/schrift/q.html

Bach, H. U. und Spitznagel, E. (1992): Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen - Entlastungswirkungen und Budgeteffekte; in: Brinkmann, C. und Schober, K. (Hrsg.); Erwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit im Zeichen des Strukturwandels; Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit; S. 208-227

Berndt, C. (1995): Regeneration altindustrieller Regionen in Deutschland und Großbritannien; in Geographische Rundschau; Nr. 47/1995; Heft 10; S. 579-584

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1997 a): Arbeit und Sozialordnung. Pressemitteilung vom 20.3.97: Gesetz zur Reform zur Arbeitsförderung endgültig verabschiedet; http://www.bma.de/bmahome/aktuelle/press132.html

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1997 b): Arbeit und Sozialordnung. Pressemitteilung vom 31.1.97: Bundestag beschließt Reform der Arbeitsförderung; http://www.bma.de/bmahome/aktuelle/press122.html

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1996 a): Handeln für mehr Arbeitsplätze; Informationsbroschüre; Stand Oktober 1996

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1996 b): Arbeit und Sozialordnung. Pressemitteilung vom 20.12.96: Neuregelungen zum 1. Januar 1997; http://www.bma.de/bmahome/aktuelle/press119.html

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (o.A.): Soziale Sicherung im Überblick: Arbeitsförderung; http://www.bma.de/soziales/deutsch/kapit02.html#b08

Horstmann, A. (1997): Mitteilung vom 4.3.97 des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Immer weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik; http://www.mags.nrw.de/PRESSE15.HTML

IG Metall (Hrsg.) (1996): Sozialstaatscharta vom 8.5.96; http://www.igmetall.de/charta.html

NRW SPD (o.A.): Regierungsprogramm 1995-2000: II. Arbeit und Wirtschaft - den Strukturwandel fördern; http://nrwspd.de/RegProg/ArbeitUndW.html

Porzel, D. (1984): Auf dem Arbeitsmarkt entscheidet Qualifikation, nicht Bildung; in: Computerwoche; Nr. 47/1984

Post, H.-J.(1997): Telearbeit - Kids und Job, kein Widerspruch; in: Computer & Co. (SZ-Beilage); Nr. 2/97; S. 12-13

Post, H.-J. und Kunz, R. (1997): Telearbeit - Selfmademan gesucht; in: Computer & Co. (SZ-Beilage); Nr. 2/97; S. 14-16

Stadt Nürnberg (Hrsg.) (o.A.): Arbeitsmarkt und berufliche Bildung; http://www.nuernberg.de/khv/arbeit.html

Walter, C. (1995): Wie effizient ist die aktive Arbeitsmarktpolitik in der BRD?; in: Siebert, H. (Hrsg.): Die Weltwirtschaft - Heft 2; J.C.B. Mohr, Tübingen; S. 180-192

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o.A. (1997): Regierung: Die Machtfrage stellen; in: Der Spiegel; Nr. 12/1997; S. 22-26

o.A. (1997): Subventionen: Falsche Sicherheit; in: Der Spiegel; Nr. 12/1997; S. 28-29

o.A. (1997): Bergbau: Das halten wir aus; in: Der Spiegel; Nr. 12/1997; S. 30

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